Grundsätzlich gilt: Auch ein Container ist ein Gebäude und benötigt für die Aufstellung eine Genehmigung:
Folgende Punkte müssen hier beachtet werden:
Statik: Schneelast – für welche Schneelast ist der Container geeignet und welche Schneelast ist für den Aufstellort erforderlich? Bei Nichterfüllung ist ein Sekundärdach eine Alternative.
Bei Mehrfachstapelung: ist der Containerrahmen der untersten Ebene für vorgeschriebene Schneelast + Nutzlast + Eigengewicht geeignet?
Brandschutz: gesetzliche Vorgaben beachten (OIB RL 2 in Ö)
Raumhöhe: welche Rauminnenhöhe ist für den geplanten Verwendungszweck vorgeschrieben?
Gibt es genug Fensterfläche (generell 10% der Nutzfläche muß Fensterfläche sein)?
Wärmedämmung: abhängig von der Nutzung kann ein Energieausweis benötigt werden. Auch gilt es, Mindest-U-Werte zu erfüllen.
Je nach Einsatz- und Nutzungszweck müssen darüber hinaus noch arbeitsrechtliche und gewerberechtliche Vorgaben erfüllt werden.
Unter https://www.oib.or.at/de/oib-r... können Sie die Bestimmungen im Detail nachlesen.