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Grundsätzlich gilt: Auch ein Container ist ein Gebäude und benötigt für die Aufstellung eine Genehmigung:

Folgende Punkte müssen hier beachtet werden:

Statik: Schneelast – für welche Schneelast ist der Container geeignet und welche Schneelast ist für den Aufstellort erforderlich? Bei Nichterfüllung ist ein Sekundärdach eine Alternative.

Bei Mehrfachstapelung: ist der Containerrahmen der untersten Ebene für vorgeschriebene Schneelast + Nutzlast + Eigengewicht geeignet?

Brandschutz: gesetzliche Vorgaben beachten (OIB RL 2 in Ö)

Raumhöhe: welche Rauminnenhöhe ist für den geplanten Verwendungszweck vorgeschrieben?

Gibt es genug Fensterfläche (generell 10% der Nutzfläche muß Fensterfläche sein)?

Wärmedämmung: abhängig von der Nutzung kann ein Energieausweis benötigt werden. Auch gilt es, Mindest-U-Werte zu erfüllen.

Je nach Einsatz- und Nutzungszweck müssen darüber hinaus noch arbeitsrechtliche und gewerberechtliche Vorgaben erfüllt werden.

Unter https://www.oib.or.at/de/oib-r... können Sie die Bestimmungen im Detail nachlesen.